Einfuhr Haustiere
von Malta nach Deutschland
Es gelten die allgemeinen EU-Richtlinien.
Die Tiere müssen
1.) mit einem EU-Heimtierausweis ausgestattet sein
2.) mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (Tätowierung gilt nur noch bis 03.07.2011) gekennzeichnet sein. Im Falle eines Mikrochips, der nicht der ISO-Norm entspricht, muss der Tierhalter für ein entsprechendes Lesegerät sorgen.
3.) eine gültige Tollwutschutzimpfung aufweisen, die im Heimtierausweis dokumentiert ist und nach der Kennzeichnung mit dem Mikrochip erfolgt ist.
von Deutschland nach Malta
Seit 01.01.2012 gelten auch in Malta die EU- Einreisebestimmungen bezüglich Tollwut wie in den übrigen EU-Ländern.
Nach wie vor wird eine vorherige Einreiseerlaubnis verlangt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit den maltesischen Behörden in Verbindung.
Ministry for Resources & Rural Affairs
Agriculture & Fisheries Regulation Department
Veterinary Regulation Directorate
Albertown
Marsa
MALTA
Tel: +356 21650393
Fax: +356 21650273
E-mail: gov%27%mt,petstravel%27%mrra
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilen:
für Deutschland:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
zu den Infos des Bundesministerium
für Malta:
Ministry for Resources & Rural Affairs
Agriculture & Fisheries Regulation Department
Veterinary Regulation Directorate
Albertown
Marsa
MALTA
Tel: +356 21650393
Fax: +356 21650273
E-mail: gov%27%mt,petstravel%27%mrra
http://vafd.gov.mt/pet-travel-scheme?l=1